Das Cannabisgesetz (CanG) in Deutschland

Mit dem Cannabisgesetz (in kurz CanG) wird der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen geregelt.

Das sogenannte Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften. Sie finden eine immer aktuelle Version auf der Seite des bundesgesundheitsministerium.de unter
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/cannabisgesetz.html

Die majestätische Aura der nordischen Natur wird durch die diskrete Präsenz von Cannabis noch verstärkt, ein Zusammenspiel, das die Grenzen des Erlebbaren überschreitet. — K aus H